Die Frage nach dem Menschenrecht tangiert das Recht auf Eigentum. Zumindest dann, wenn man zu den Menschenrechten den Zugang zu den lebensnotwendigen Elementen der Erde hinzurechnet. Und warum sollte man das nicht tun? Gibt es jemand, der ernsthaft die Notwendigkeit von Grund und Boden, Wasser, Luft und Energie zum Leben in Frage stellt? Das Recht auf Eigentum ist ja eigentlich nur strittig, wenn es um Grund und Boden geht. Doch warum eigentlich? Es scheint eher mit übernommenen Denkgewohnheiten zu tun haben als mit Logik. Oder mit der unausweichlichen Folge, dass Eigentümer teilweise grosse Teile ihres bisherigen Grund und Bodens zurückgeben müssten. Man sieht gewissermassen bereits die leidvollen Enteignungs-Szenen bildhaft vor […]
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Die Verfassung neu denken: Der Rahmen
Noch fehlt etwas in dieser kleinen Serie von Artikeln. Die Verfassung ist noch nicht in der Wirklichkeit verankert. Es fehlt die Bestimmung des Geltungsgebiets sowie ihre demokratische Legitimierung. Für die Schweiz wäre also in einem übergeordneten Bereich des Dokuments zu erwähnen, wo die Verfassung Gültigkeit hat, indem die Namen der Kantone genannt werden. Als Legitimation wäre zu bestimmen, wie hoch die Zustimmung des Volkes sein muss, damit die Verfassung – oder Teile davon – als demokratisch legitimiert gilt und deshalb zu befolgen ist. Dies könnte z.B. bei 60 oder 80 Prozent der Stimmen angesetzt werden. Je höher die Hürde, umso bedeutender ist der notwendige Rückhalt in der Bevölkerung. Umso schwieriger […]
Weiter und KommentierenDie Verfassung neu denken: Demokratisches Wissen
Was ist das urtypische des Rechtslebens? Wodurch unterscheidet es sich von Anderem, z.B. wirtschaftlichen oder wissenschaftlichen Fragen? Im Artikel Methode? wurde erwähnt, dass bei Rechtsfragen nicht das Individuelle des Menschen in Frage kommt. Es geht um den Menschen als blosser Mensch-An-Sich. Im Artikel Mensch zu Mensch und auch Die Gemeinschaft wurde darauf hingewiesen, dass Rechtsangelegenheiten immer zwischen zwei Menschen bzw. Menschengruppen stattfinden. Es ist immer eine zwischenmenschliche, d.h. „2er“ Angelegenheit zu regeln, wobei es immer nur um das Mensch-An-Sich-Sein geht. Nun kommt noch ein Drittes hinzu: Man könnte es vielleicht demokratisches Wissen nennen? Es geht darum, dass das Wissen, welchem man sich bedient, um Gesetze zu machen, auf denjenigen Teil […]
Weiter und KommentierenDie Verfassung neu denken: Die Gemeinschaft
Die dritte und letzte Perspektive zum Neudenken einer Verfassung ist diese: Welche Rechte kommen der Gemeinschaft zu? Diese Perspektive steht im Gegensatz zur ersten, wo die Rechte des Einzelnen betrachtet wurden. Da es bei Rechten immer um Mensch zu Mensch Beziehungen geht – als einziger Mensch auf einer Insel braucht man keine Rechte zu regeln – wird klar, dass es sich hier um die Rechte der Gemeinschaft gegenüber des Einzelnen handelt. So wie bei unserer Betrachtung der Rechte des Einzelnen, es sich um den Einzelnen gegenüber der Gemeinschaft handelte. Mir kommt zuerst die Polizei, bzw. die Staatsgewalt, in den Sinn. Doch ist das ein Recht? Interessanterweise hängt sie damit zusammen, […]
Weiter und KommentierenDie Verfassung neu denken: Mensch zu Mensch
Ich halte 2 Menschen in Gedanken vor mir, so wie das methodisch vorbereitet wurde. Es handelt sich hier um das Rechtsleben im engeren Sinne. Es geht nämlich um dasjenige, was überhaupt erst entsteht, wenn sich Menschen begegnen. Es braucht nur Gesetze unter Menschen. Als einziger Mensch auf einer Insel braucht man sie nicht. Wenn sich 2 Menschen begegnen, geht es in gewisser Weise um den gegenseitigen Respekt. Was kann zwischen diesen Menschen nun geschehen? Was darf man, oder eher: Was darf man nicht? Was darf ich dem anderen Lebewesen antun? Klar: Gar nichts! Ausser er oder sie lässt es – aus freiem Willen – ausdrücklich zu. Somit kommen hier folgende […]
Weiter und KommentierenDie Verfassung neu denken: Der Einzelne
Ausgehend von der letztmals vorgestellten Struktur, wenden wir uns zuerst dem Einzelnen zu. Genauer ausgedrückt ist es der Einzelne innerhalb einer Gemeinschaft. Weil in einer Gemeinschaft immer andere da sind, kann es dazu kommen, dass der einzelne nicht das bekommt, was ihm zusteht. Daher braucht es Regeln, damit der Einzelne zu seinem Recht kommt. Doch was sind nun diese Rechte des Einzelnen? Es kann sich hier nur um die Grundlagen handeln, welche jeder Mensch benötigt, um leben zu können. Es sind dies die Lebensgrundlagen. Dazu gehören: Zugang zu Boden, um wohnen und arbeiten zu können. Im einfachsten Fall wäre das Arbeiten die Kultivierung eines Ackers. Weiter der Zugang zu Wasser. […]
Weiter und KommentierenVerfassung neu denken: Wo beginnen?
Wenn wir sozusagen noch ein weisses Blatt vor uns haben! Was schreiben wir auf? Welche Themen bzw. Gesellschaftsbereiche gilt es zu regeln? Halten wir uns die Methode (der „Mensch-An-Sich“) in Erinnerung, so kommen mir 3 mögliche Situationen bzw. Perspektiven in den Sinn: Erstens: Was benötigt der einzelne Mensch, um leben bzw. sich entfalten zu können? Zweitens: Welche Angelegenheiten entstehen zwischen zwei Menschen, die man regeln sollte? Drittens: Was für Aufgaben stellen sich diesen Menschen als Gruppe bzw. Gemeinschaft, die man regeln sollte? Mir scheint, dass durch diese Dreiheit der Perspektiven alles abgedeckt wird, weil die Trinität (einzeln, zwischen, alle) umfassend ist. Zugleich könnte dies eine geeignete, sinnvolle Struktur für die […]
Weiter und KommentierenBodenrecht ist Menschenrecht
Zum einen ist es sofort einleuchtend, dass Boden eine limitierte Ressource ist und gleichzeitig die Lebensgrundlage jedes Menschen: Der Mensch will sich bewegen können, braucht einen Ort, wo er sich ausruhen, arbeiten und Nahrungsmittel gewinnen kann. Zum anderen folgt daraus sofort die Tatsache, dass in einer Gemeinschaft von Menschen – z.B. die Einwohner der Schweiz – alle Zugang zu Boden benötigen. Zwingend. Dies kann nur so geschehen, indem in einer Art und Weise jedem Bewohner Boden garantiert wird. Es geht gar nicht anders. Ausser, man lässt zu, dass Ungerechtigkeiten entstehen. Die Grundpfeiler sind leicht auszumachen:
Weiter und KommentierenDie Freiheitspartei hat ein Problem
Wobei Problem als zu lösende Aufgabe verstanden werden will. Nämlich: Wie weiss man, welches Gesetz gegen die Freiheit verstösst und welches nicht? Freiheit hat ja bekanntlich Grenzen. Hier der Ansatz von Mutopia (die wissenschaftliche Grundlage dazu kann hier nachgelesen werden): Ein praktisches, einfaches, kleines Regelwerk für die Freiheitspartei von Daniel Stricker? Ich empfehle es auf jeden Fall wärmstens!
Weiter und KommentierenEine gerechte und vollzugsstarke Justiz
Beeinträchtigt ein Mensch durch sein Handeln nachweislich das Leben eines anderen Menschen, so hat er dafür gerade zu stehen. Die Richter sind aus dem weiten Bereich der Wissenschaft zu wählen (d.h. wirtschaftliche Korruption ist auszuschliessen). Der Beschuldigte hat das Recht, seinen Richter aus seinem gesellschaftlichen Umfeld zu wählen. Richter sind keine Juristen. Juristen stehen ihnen aber zur Seite, um die Verfahrens- und Gesetzkonformität zu gewähren. Richter werden nicht auf Lebenszeit gewählt, sondern kehren nach einer bestimmten Amtszeit zurück an ihre angestammte Tätigkeit. Ein Verfahren soll höchstens an zwei weitere Richter weitergezogen werden können. Es gilt dann das Urteil der Mehrheitsentscheide. Das Strafmass bestimmt das Gesetz. Die Durchsetzung erfolgt durch die […]
Weiter und KommentierenZugang zu den Lebensressourcen garantieren
Zu den politischen Kompetenzbereichen gehören die Kriterien für die Verwaltung der natürlichen Ressourcen des Landes: Zugang jedes Menschen zu Wohnland, Ackerfläche, Energie (Brennholz, Strom etc.), Wasser und Luft. Ausserdem gehört dazu die Festlegung der grundlegenden Kriterien für die gewerbliche Nutzung der Ressourcen. Wer eine Naturressource gewerblich nutzen darf, sollte durch fachtechnische Einsicht entschieden werden. Dieser Entscheid muss daher durch einen Ausschuss des Wissenschaftsbereichs erfolgen.
Weiter und KommentierenGesetze nur zu Mensch-Mensch Angelegenheiten
Zu den politischen Kompetenzbereichen (d.h. Bereiche, wo die Politik Gesetze machen darf) gehören im Wesentlichen nur die zwischenmenschlichen Angelegenheiten, wo sich die Menschen als Mensch-An-Sich begegnen. Sobald es um individuelle Besonderheiten der Menschen geht, hält sich die Politik raus.
Weiter und KommentierenWer arbeitet, bestimmt über die Ausgaben
Jegliche Gesetze, welche zu finanziellen Ausgaben führen, müssen und dürfen nur durch die volkswirtschaftlich Produzierenden genehmigt werden. Die Geldflüsse laufen über nicht-politische Institutionen: z.B. Treuhandgesellschaften. Zu den volkswirtschaftlich Produzierenden zählen nicht: Politiker, Künstler, Lehrer, Wissenschaftler, Geistliche, Militärs, Polizisten, Feuerwehr, Ärzte etc.
Weiter und KommentierenDer Staat kauft oder verkauft nichts
Der Staat, so wir ihn heute als politische Institution haben, soll kein Wirtschaftsteilnehmer sein. Er tritt weder als Käufer oder Verkäufer auf. Er darf kein Geld einnehmen, ausgeben oder leihen. Und auch kein Geld besitzen. Der finanzielle Ausgleich für die Tätigkeit als Volksvertreter, d.h. als Politiker, muss mit den volkswirtschaftlich Produzierenden vereinbart werden. Die Geldflüsse sollen über politisch unabhängige Institutionen abgewickelt werden. Zum Beispiel Treuhandgesellschaften und unabhängige Banken.
Weiter und KommentierenNur Gesetze, die kein Fachwissen verlangen
Zu den politischen Kompetenzbereichen gehören nur Sachverhalte, die von jedem mündigen Bürger unmittelbar beurteilt werden können. Sachverhalte, wo wissenschaftliches oder moralisches Fachwissen verlangt ist, gehören nicht dazu. Wissenschaftliche, technische oder moralische Richtlinien können nur durch nicht-politische Organisationen erarbeitet werden und ihre Befolgung darf weder durch Zwang noch durch Nötigung erlangt werden, sondern lediglich durch freies Verständnis für ihren jeweiligen Sinn.
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