Der Staat, so wir ihn heute als politische Institution haben, soll kein Wirtschaftsteilnehmer sein. Er tritt weder als Käufer oder Verkäufer auf. Er darf kein Geld einnehmen, ausgeben oder leihen. Und auch kein Geld besitzen.
Der finanzielle Ausgleich für die Tätigkeit als Volksvertreter, d.h. als Politiker, muss mit den volkswirtschaftlich Produzierenden vereinbart werden. Die Geldflüsse sollen über politisch unabhängige Institutionen abgewickelt werden. Zum Beispiel Treuhandgesellschaften und unabhängige Banken.