Der Staat, so wir ihn heute als politische Institution haben, soll kein Wirtschaftsteilnehmer sein. Er tritt weder als Käufer oder Verkäufer auf. Er darf kein Geld einnehmen, ausgeben oder leihen. Und auch kein Geld besitzen.
Der finanzielle Ausgleich für die Tätigkeit als Volksvertreter, d.h. als Politiker, muss mit den volkswirtschaftlich Produzierenden vereinbart werden. Die Geldflüsse sollen über politisch unabhängige Institutionen abgewickelt werden. Zum Beispiel Treuhandgesellschaften und unabhängige Banken.
Jegliche Gesetze, welche zu finanziellen Ausgaben führen, müssen und dürfen nur durch die volkswirtschaftlich Produzierenden genehmigt werden. Die Geldflüsse laufen über nicht-politische Institutionen: z.B. Treuhandgesellschaften.
Zu den volkswirtschaftlich Produzierenden zählen nicht: Politiker, Künstler, Lehrer, Wissenschaftler, Geistliche, Militärs, Polizisten, Feuerwehr, Ärzte etc.
Zu den politischen Kompetenzbereichen (d.h. Bereiche, wo die Politik Gesetze machen darf) gehören im Wesentlichen nur die zwischenmenschlichen Angelegenheiten, wo sich die Menschen als Mensch-An-Sich begegnen. Sobald es um individuelle Besonderheiten der Menschen geht, hält sich die Politik raus.
Zu den politischen Kompetenzbereichen gehören nur Sachverhalte, die von jedem mündigen Bürger unmittelbar beurteilt werden können. Sachverhalte, wo wissenschaftliches oder moralisches Fachwissen verlangt ist, gehören nicht dazu.
Wissenschaftliche, technische oder moralische Richtlinien können nur durch nicht-politische Organisationen erarbeitet werden und ihre Befolgung darf weder durch Zwang noch durch Nötigung erlangt werden, sondern lediglich durch freies Verständnis für ihren jeweiligen Sinn.
Zu den politischen Kompetenzbereichen gehören die Kriterien für die Verwaltung der natürlichen Ressourcen des Landes: Zugang jedes Menschen zu Wohnland, Ackerfläche, Energie (Brennholz, Strom etc.), Wasser und Luft.
Ausserdem gehört dazu die Festlegung der grundlegenden Kriterien für die gewerbliche Nutzung der Ressourcen. Wer eine Naturressource gewerblich nutzen darf, sollte durch fachtechnische Einsicht entschieden werden. Dieser Entscheid muss daher durch einen Ausschuss des Wissenschaftsbereichs erfolgen.
Beeinträchtigt ein Mensch durch sein Handeln nachweislich das Leben eines anderen Menschen, so hat er dafür gerade zu stehen.
Die Richter sind aus dem weiten Bereich der Wissenschaft zu wählen (d.h. wirtschaftliche Korruption ist auszuschliessen). Der Beschuldigte hat das Recht, seinen Richter aus seinem gesellschaftlichen Umfeld zu wählen. Richter sind keine Juristen. Juristen stehen ihnen aber zur Seite, um die Verfahrens- und Gesetzkonformität zu gewähren. Richter werden nicht auf Lebenszeit gewählt, sondern kehren nach einer bestimmten Amtszeit zurück an ihre angestammte Tätigkeit.
Ein Verfahren soll höchstens an zwei weitere Richter weitergezogen werden können. Es gilt dann das Urteil der Mehrheitsentscheide.
Das Strafmass bestimmt das Gesetz.
Die Durchsetzung erfolgt durch die Polizei.