Was ist das urtypische des Rechtslebens? Wodurch unterscheidet es sich von Anderem, z.B. wirtschaftlichen oder wissenschaftlichen Fragen? Im Artikel Methode? wurde erwähnt, dass bei Rechtsfragen nicht das Individuelle des Menschen in Frage kommt. Es geht um den Menschen als blosser Mensch-An-Sich.
Im Artikel Mensch zu Mensch und auch Die Gemeinschaft wurde darauf hingewiesen, dass Rechtsangelegenheiten immer zwischen zwei Menschen bzw. Menschengruppen stattfinden. Es ist immer eine zwischenmenschliche, d.h. „2er“ Angelegenheit zu regeln, wobei es immer nur um das Mensch-An-Sich-Sein geht.
Nun kommt noch ein Drittes hinzu: Man könnte es vielleicht demokratisches Wissen nennen? Es geht darum, dass das Wissen, welchem man sich bedient, um Gesetze zu machen, auf denjenigen Teil beschränkt wird, den alle gleich gut beurteilen können! Sozusagen Gleichheit im Urteilen! Das heisst, es zählt nur, was jeder als mündig geltende Mensch weiss. Man weiss aber Dinge nur wirklich, wenn man sie selbst erlebt, selbst erfahren hat. Somit schliessen sich jegliche Gebiete vom Rechtsleben aus, wenn man dazu besondere wissenschaftliche Erkenntnisse haben muss! Selbstverständlich gehören dazu jegliche wissenschaftlichen Theorien, Hypothesen oder Modellberechnungen. Expertenwissen – sei es von Experten selbst vorgetragen oder durch Nachrichtenmedien eingeträufelt – darf nicht in Gesetze einfliessen.