Noch fehlt etwas in dieser kleinen Serie von Artikeln. Die Verfassung ist noch nicht in der Wirklichkeit verankert. Es fehlt die Bestimmung des Geltungsgebiets sowie ihre demokratische Legitimierung.
Für die Schweiz wäre also in einem übergeordneten Bereich des Dokuments zu erwähnen, wo die Verfassung Gültigkeit hat, indem die Namen der Kantone genannt werden.
Als Legitimation wäre zu bestimmen, wie hoch die Zustimmung des Volkes sein muss, damit die Verfassung – oder Teile davon – als demokratisch legitimiert gilt und deshalb zu befolgen ist. Dies könnte z.B. bei 60 oder 80 Prozent der Stimmen angesetzt werden. Je höher die Hürde, umso bedeutender ist der notwendige Rückhalt in der Bevölkerung. Umso schwieriger wird es auch, die Verfassung zu ändern.