Ich halte 2 Menschen in Gedanken vor mir, so wie das methodisch vorbereitet wurde. Es handelt sich hier um das Rechtsleben im engeren Sinne. Es geht nämlich um dasjenige, was überhaupt erst entsteht, wenn sich Menschen begegnen. Es braucht nur Gesetze unter Menschen. Als einziger Mensch auf einer Insel braucht man sie nicht.
Wenn sich 2 Menschen begegnen, geht es in gewisser Weise um den gegenseitigen Respekt.
Was kann zwischen diesen Menschen nun geschehen? Was darf man, oder eher: Was darf man nicht?
Was darf ich dem anderen Lebewesen antun? Klar: Gar nichts! Ausser er oder sie lässt es – aus freiem Willen – ausdrücklich zu.
Somit kommen hier folgende Aspekte in Frage:
Man darf keine Gewalt antun. Nicht töten. Nicht verletzen. Nicht zu etwas zwingen. Nicht zu etwas nötigen. Auch nicht zu etwas verführen.
Man darf nicht täuschen. Nicht lügen. Nicht betrügen. Nicht in die Irre führen. Nichts vormachen.
Man darf nichts wegnehmen. Nicht stehlen. Nicht zerstören. Nicht beschädigen. Was dem anderen gehört.
Darf man umgekehrt Gutes (an)tun? Etwas schenken? Interessanterweise nicht ohne seine Einwilligung! Er muss es akzeptieren, annehmen.
Noch ein weiterer Fall ist denkbar: Dass die Bewegung nicht wie ein Druck von mir ausgeht, sondern wie ein Sog vom anderen: Wenn er in Not gerät, muss ich ihm helfen. Ich darf ihn nicht sterben lassen. Ich darf ihn nicht verletzt zurücklassen. Ich muss ihm helfen.
Zusammenfassend könnte man alles auf folgenden Nenner bringen: Man darf dem anderen keinen Schaden zufügen. Ausser, er wünscht dies ausdrücklich und aus freiem Willen.