Beeinträchtigt ein Mensch durch sein Handeln nachweislich das Leben eines anderen Menschen, so hat er dafür gerade zu stehen.
Die Richter sind aus dem weiten Bereich der Wissenschaft zu wählen (d.h. wirtschaftliche Korruption ist auszuschliessen). Der Beschuldigte hat das Recht, seinen Richter aus seinem gesellschaftlichen Umfeld zu wählen. Richter sind keine Juristen. Juristen stehen ihnen aber zur Seite, um die Verfahrens- und Gesetzkonformität zu gewähren. Richter werden nicht auf Lebenszeit gewählt, sondern kehren nach einer bestimmten Amtszeit zurück an ihre angestammte Tätigkeit.
Ein Verfahren soll höchstens an zwei weitere Richter weitergezogen werden können. Es gilt dann das Urteil der Mehrheitsentscheide.
Das Strafmass bestimmt das Gesetz.
Die Durchsetzung erfolgt durch die Polizei.