Gesetze nur zu Mensch-Mensch Angelegenheiten

Zu den politischen Kompetenzbereichen (d.h. Bereiche, wo die Politik Gesetze machen darf) gehören im Wesentlichen nur die zwischenmenschlichen Angelegenheiten, wo sich die Menschen als Mensch-An-Sich begegnen. Sobald es um individuelle Besonderheiten der Menschen geht, hält sich die Politik raus.

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