Zu den politischen Kompetenzbereichen gehören nur Sachverhalte, die von jedem mündigen Bürger unmittelbar beurteilt werden können. Sachverhalte, wo wissenschaftliches oder moralisches Fachwissen verlangt ist, gehören nicht dazu.
Wissenschaftliche, technische oder moralische Richtlinien können nur durch nicht-politische Organisationen erarbeitet werden und ihre Befolgung darf weder durch Zwang noch durch Nötigung erlangt werden, sondern lediglich durch freies Verständnis für ihren jeweiligen Sinn.