Wenn wir sozusagen noch ein weisses Blatt vor uns haben! Was schreiben wir auf? Welche Themen bzw. Gesellschaftsbereiche gilt es zu regeln?
Halten wir uns die Methode (der „Mensch-An-Sich“) in Erinnerung, so kommen mir 3 mögliche Situationen bzw. Perspektiven in den Sinn:
Erstens: Was benötigt der einzelne Mensch, um leben bzw. sich entfalten zu können?
Zweitens: Welche Angelegenheiten entstehen zwischen zwei Menschen, die man regeln sollte?
Drittens: Was für Aufgaben stellen sich diesen Menschen als Gruppe bzw. Gemeinschaft, die man regeln sollte?
Mir scheint, dass durch diese Dreiheit der Perspektiven alles abgedeckt wird, weil die Trinität (einzeln, zwischen, alle) umfassend ist.
Zugleich könnte dies eine geeignete, sinnvolle Struktur für die neue Verfassung sein. Jedes Gesetz bzw. Verfassungsartikel würde dann einem dieser 3 Kapitel zugeordnet.