Jegliche Gesetze, welche zu finanziellen Ausgaben führen, müssen und dürfen nur durch die volkswirtschaftlich Produzierenden genehmigt werden. Die Geldflüsse laufen über nicht-politische Institutionen: z.B. Treuhandgesellschaften.
Zu den volkswirtschaftlich Produzierenden zählen nicht: Politiker, Künstler, Lehrer, Wissenschaftler, Geistliche, Militärs, Polizisten, Feuerwehr, Ärzte etc.