Zu den politischen Kompetenzbereichen gehören die Kriterien für die Verwaltung der natürlichen Ressourcen des Landes: Zugang jedes Menschen zu Wohnland, Ackerfläche, Energie (Brennholz, Strom etc.), Wasser und Luft.
Ausserdem gehört dazu die Festlegung der grundlegenden Kriterien für die gewerbliche Nutzung der Ressourcen. Wer eine Naturressource gewerblich nutzen darf, sollte durch fachtechnische Einsicht entschieden werden. Dieser Entscheid muss daher durch einen Ausschuss des Wissenschaftsbereichs erfolgen.